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03. 12. 2018

Anfang November 2018 machte sich der Web-Erfinder Tim Berners-Lee auf der Web-Summit in Lissabon für seinen “Contract for the web“ stark. Der Vertrag richtet sich auch an Regierungen, die sich durch Unterzeichnung dazu verpflichten allen Bürgern einen Zugang zum Internet zur ermöglichen. Deutschland hat sich als zweites Land Weltweit dazu entschlossen das Papier zu unterzeichnen. Bis 2025 soll der Rechtsanspruch auf einen Zugang zum Netz auch als Grundrecht verbrieft werden. Mit welcher Technik und Geschwindigkeit ein Anschluss zu realisieren ist bleibt dabei offen.

Über 80 Unternehmen haben unterzeichnet

4G Internet

Tim Berners-Lee Idee zu einem Vertrag für das Internet stützt sich auf einfache Grundpfeiler. Regierungen sollen sicherstellen, dass alle Menschen sich mit dem Internet verbinden können. Der Zugang soll dabei verfügbar gehalten und die Privatsphäre soll geschützt werden. Auch Firmen und Privatpersonen werden angehalten sich dem Projekt anzuschließen. Über 80 Firmen haben den “Contract for the web“ bereits unterzeichnet. Darunter Branchengrößen wie Google und Facebook. Die Unternehmen sollen das Internet für jeden Menschen erschwinglich machen, persönliche Daten und Privatsphäre respektieren und Technologien entwickeln, die das menschlich beste unterstützen.

Deutschland unterzeichnet als zweites Land nach Frankreich

Frankreich war weltweit das erste Land, welches sich entschlossen hat den Vertrag zu unterzeichnen und so allen Einwohnern den Zugang zum Netz zu ermöglichen. Die Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) haben nun für die Bundesregierung den “Contract for the web“ unterzeichnet. Dies unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur Umsetzung ihrer Ziele aus dem Koalitionsvertrag. Bis 2025 soll der Internetzugang als Grundrecht umgesetzt werden. Hierdurch erhält man einen Rechtsanspruch auf einen Anschluss.

Keine Vorgaben zur Technik

Bundesjustizministerin Katarina Barley begrüßt die Entscheidung. Das Internet ist ein öffentliches Gut, zu welchem jeder Mensch Zugang haben solle. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung sich dazu bekannt hat. Bis Mitte 2019 sollen die Details ausgearbeitet sein. Anschließend werde das Vertragswerk der Öffentlichkeit vorgestellt. Berners-Lee Entwurf sieht dabei allerdings keine technischen Vorgaben vor. Sollte die Bundesregierung hier also nicht noch Erweiterungen vornehmen, dann bleibt es dabei, dass man zwar ein Recht auf Internet hat, dies aber auch über alternative Techniken abgedeckt werden könne. Wo weder Glasfaser noch schnelles VDSL oder Kabel-Internet verfügbar ist, wird also LTE ein maßgeblicher Technologieträger sein, da 5G noch einige Zeit brauchen wird bis es in der Fläche verfügbar ist.

Fazit: Agenden gab es viele…

Schon 2010 wurden unter Minister Brüderle Pläne für 2014 geschmiedet. Damals wurden 50 MBit für 75 Prozent der Haushalte in Aussicht gestellt. Ein Ziel, dass bekanntlich nicht erreicht wurde. 2014 wiederum wurde „Breitband für alle“ abermals groß propagiert und auf die Agenda gesetzt. 50 MBit bis 2017 für alle waren versprochen. Erreicht wurde das bekanntlich abermals nicht. Allein nun fehlt der Glaube, dass es in abermals 5-6 Jahren klappen soll mit dem Thema Highspeed-Internet für jeden…

Wissenswertes zum Thema:

» LTE-Anbieter in der Übersicht
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Quelle: Deutsche Bundesregierung
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1 Kommentar: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

Wir haben gar keine Internetfähige Leitung und somit gar kein Internet. Gibt es hier schon einen gesetzlichen Anspruch? Weil wir besitzen ein großes Grundstück und zahlen jedes Jahr Grundsteuer, da sollte es ja wohl drin sein, dass man so eine Leitung legt oder weniger Grundsteuer zahlen.
Hat jemand einen Tipp auf was man sich da bei der Kommune berufen kann?