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02. 07. 2012

Einige regulatorische Bedingungen der Frequenzauktion in der Schweiz waren dem Mobilfunkunternehmen Orange sauer aufgestoßen. Doch nun hat der Pariser Provider die angekündigte Klage fallen gelassen.

Der Streit

Im Februar diesen Jahres wurden in der Schweiz sämtliche Mobilfunkfrequenzen neu vergeben. Die drei größten Anbieter des Landes, Swisscom, Sunrise und Orange beteiligten sich an der Auktion, der vierte Bewerber In&Phone erfüllte die Zulassungsbedingungen nicht und konnte deshalb nicht mitbieten. Das Problem: die Eidgenossenschaftliche Kommunikationskommission (ComCom) hatte vor der Versteigerung verlangt, dass der gesamte Preis für die ersteigerten Frequenzen innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung der Konzession bezahlt werden müsse. Nach der Versteigerung hatte die ComCom diese Regel allerdings revidiert und erklärt, dass der Preis auch in Raten gezahlt werden könne. Orange war über diese Regeländerung alles andere als begeistert. Auf diese Weise wurde aus Sicht des drittgrößten Mobilfunkanbieters in der Schweiz Sunrise nachträglich bevorzugt, denn Sunrise hatte mit 482 Mio. Franken den höchsten Preis für seine Frequenzen zu zahlen. Orange hatte damals mit dem Gedanken gespielt Klage einzureichen. Davon sei man inzwischen aber wieder abgerückt, erklärte das Unternehmen. Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hätte man die Aufrüstung des Handynetzes durch LTE nur unnötig aufgehalten hieß es weiter. Die Swisscom sieht das ähnlich und verzichtet ebenfalls auf eine Klage. Lediglich Sunrise gab bisher noch keine Erklärung ab, ob man Rechtsmittel ergreifen wolle. Da Sunrise von den geänderten Regularien allerdings am meisten profitiert, scheint eine Klageerhebung ziemlich abwegig.

Die Versteigerung

Mit der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen Anfang dieses Jahres hat die Schweiz knapp eine Milliarde Franken eingenommen. Den Löwenanteil mit 482 Millionen Franken hat dabei Sunrise für seine Frequenzen gezahlt. Swisscom und Orange teilen sich mit 360 Millionen und 155 Millionen Franken den Rest. Die Frequenzen wurden technologieneutral vergeben und können daher auch für mobiles Breitbandinternet genutzt werden. Sollten bis zur nächsten Woche keine weiteren Beschwerden über das geänderte Regulatorium bei der Versteigerung eingehen, kann der LTE-Ausbau dann auch endlich in der Schweiz starten.

Quelle: Wirtschafts- und Finanzplattform Cash, ComCom
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