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27. 06. 2011

Das Mobilfunkunternehmen AIRDATA kann im Streit um die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen im Frühjahr 2010 einen ersten Erfolg verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Juni den Fall zurück an das Verwaltungsgericht in Köln verwiesen.

Diskriminierendes Vergabeverfahren?

Im Frühjahr 2010 hatte das Stuttgarter Unternehmen AIRDATA gegen die geplante Frequenzversteigerung der Bundesnetzagentur geklagt. Streitpunkt war zum einen, dass die Frequenzen überhaupt vergeben werden und das Vergabeverfahren in Form einer Auktion erfolgen sollte. „Schon die Anordnung der Vergabe war rechtswidrig und das anschließende Verfahren nicht diskriminierungsfrei. Deshalb sahen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten“, erklärte Christian Irmler vom AIRDATA-Vorstand. Das Verwaltungsgericht Köln allerdings war da anderer Meinung und wies die Klage ab. Als Begründung führte das Gericht an, dass die Bundesnetzagentur Beurteilungsspielräume bei der Frequenzvergabe habe, die gerichtlich kaum zu überprüfen seien. Daraufhin fand die Frequenzversteigerung im April und Mai 2010 statt.

„Wir werten das Urteil als Erfolg“

Urteil in Sachen LTE-Auktion Airdata

Allerdings waren bei der Auktion letztendlich nur die vier großen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus zugelassen. AIRDATA wurde von der Versteigerung ausgeschlossen. Ein weiterer Tiefschlag für das Stuttgarter Unternehmen. Erst kurz davor hatte die Bundesnetzagentur den Antrag von AIRDATA abgelehnt, die bis dahin genutzten Frequenzen im 2,6 Ghz-Bereich weiter zu betreiben. Der Internetanbieter wertet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes daher „als Erfolg“. Das eigentliche Ziel von AIRDATA war es mit der Revision, der Frequenzversteigerung nachträglich die rechtliche Grundlage zu entziehen. Das Bundesverwaltungsgericht konnte in dieser Sache allerdings keine Entscheidung treffen. Jetzt muss das Verwaltungsgericht in Köln entscheiden, ob die Versteigerung rechtens war und ob tatsächlich wie von der Bundesnetzagentur behauptet Frequenzknappheit geherrscht hat. Denn nur unter dieser Voraussetzung hätten die Frequenzen überhaupt vergeben werden dürfen.

Bereits zweite Rückverweisung

Bereits im April diesen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Klage des Mobilfunkers E-Plus an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Dieser hatte im Frühjahr 2010 gemeinsam mit O2 gegen die Beschränkungen der Bieterrechte geklagt.

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Quelle: Bundesverwaltungsgericht; Bild: © Aamon – Fotolia.com
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