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31. 08. 2018

Die Bundesnetzagentur legt die Rahmenbedingungen vor, unter denen die notwendigen Frequenzen für 5G versteigert werden sollen. Die Wünsche der drei großen Provider wurden dabei weitestgehend erfüllt. Mobilfunkunternehmen ohne eigene Infrastruktur haben demzufolge kein Recht auf National Romaing.

5G auf der IFA

Kein National Roaming

Eine der zentralen Kernfragen zu den kommenden 5G Netzen dreht sich um das National Roaming. Die virtuellen Mobilfunkanbieter, welche kein eigenes Netz betreiben (z.B. 1&1), haben mehrfach ihre Befürchtung geäußert, dass sie damit vom Markt ausgeschlossen werden könnten (wir berichteten).

 

Trotz Forderungen des Bundeskartellamts hat die Bundesnetzagentur darauf verzichtet, die drei großen Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen. Grundsätzlich hätten Anbieter ohne eigenes Netz damit kein Anrecht darauf, die 5G Infrastruktur gegen Entgelt zu nutzen. Die Bundesnetzagentur begründet ihre Entscheidung damit, dass für eine solche Anordnung eine “beträchtliche Marktmacht“ bei einem Betreiber vorliegen müsste. Dies sei weder aus ihrer Sicht, noch aus der des Bundeskartellamts der Fall.

Vorgaben zur Flächenabdeckung

In dem Dokument werden aber klare Auflagen zur Abdeckung in der Fläche gemacht. So sollen bis 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland die Möglichkeit haben, wenigstens 100 Mbit/s zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine der Vorgaben, dass jeder Betreiber bis zu 500 Basisstationen bis zum genannten Termin aufzustellen hat. Dies sowohl im 2 GHz Frequenzband, als auch bei 3,6 GHz. Bei Bahnstrecken mit einem hohen Fahrgastaufkommen müssten zudem mindestens 50 MBit/s nutzbar sein.

 

Zwar klingen 98 Prozent Abdeckung grundsätzlich nach viel, aber die fehlenden 2 Prozent werden genau die Regionen sein, die auch bisher mit schlechter Versorgung zu kämpfen haben. In der Pressekonferenz der Telekom auf der IFA 2018 äußerte sich Dirk Wössner (Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG) zu den Ausbauauflagen. Er erklärt, dass die nun zur Versteigerung anstehenden Frequenzen gar nicht zur Flächenversorgung geeignet sind. Es mache gar keinen Sinn, diese für eine bundesweite Abdeckung zu nutzen.

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Quelle: Handelsblatt
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