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13. 03. 2015

Anfang des Jahres zeichnete sich ein kleiner Krimi am Breitbandmarkt ab. Die Kontrahenten: Die Verbraucherzentrale Sachsen gegen Vodafone. Grundlage der juristischen Auseinandersetzung waren die LTE-Zuhause Tarife von Vodafone, welche als DSL-Ersatz im ländlichen Raum vertrieben werden. Nachdem die Klage im Februar abgewiesen wurde, wollen die Verbraucherschützer nun doch in Berufung gehen. Die Geschichte ist somit noch nicht zu Ende!

Klage abgewiesen und Urteilsbegründung

Verbraucherzentrale Sachsen klagt weiter

Im Februar ging es heiß her. Zunächst wurde nach einjähriger Wartezeit für den 11.2. das lang ersehnte Urteil erwartet. Das Interesse war, wie wir merkten gigantisch. Doch am selben Tag folgte leider zunächst das Dementi und die Verschiebung der Urteilsverkündung um 1 weitere Woche. Am 18.2. war es endlich soweit. Die Spannung und Erwartungen stiegen bei unserer Redaktion, im Forum und bei vielen Lesern bzw. Kunden – sollte es endlich zu einer verbraucherfreundlichen Wendung kommen? Mehr Volumen für LTE-Zuhause Kunden? Endlich mehr Teilhabe am Internetzeitalter? Dann die Ernüchterung – die Klage wurde vom Landesgericht Düsseldorf abgewiesen. Auf die Urteilsbegründung mussten Interessenten abermals 10 weitere Tage warten. Wie haben das mehrseitige Papier damals genauer analysiert und hier zusammengefasst.

 

Unserer Meinung nach ging der Tenor bzw. die Anklagepunkte der Verbraucherzentrale viel zu sehr in Richtung „der unwissende Verbraucher“. Angeblich hätte Vodafone zu wenig über die Eigenschaften des Produktes aufgeklärt. Anders ausgedrückt, der Kunde würde eine Drosselung bei LTE-Zuhause nicht erwarten. Das Gericht folgte dieser Auffassung aber nicht. Alle Aspekte würden eindeutig kenntlich gemacht und beschrieben. Zunächst war offen, ob die Verbraucherzentale Berufung einlegen will und zur nächsten Instanz ziehen möchte. Einer Pressemeldung von heute zufolge wird genau dies der Fall sein.

Verbraucherzentrale Sachsen geht in Berufung

Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Richter die Argumente nicht zutreffend interpretiert haben. Dieses vertrat unter anderem die Position, dass Verbraucher bei den LTE-Zuhause-Tarife keineswegs ungedrosselte Flatrates erwarten. Denn die Präsentation auf der Webseite würde ausreichend über die Beschränkung aufklären. „Hiermit haben die Richter aus unserer Sicht einen Erwartungshorizont der Nutzer unterstellt, der die Realität nicht abbildet“, wie Kaja Henschler der Verbraucherzentrale Sachsen betont. Ferner vertrete man die Ansicht, dass es dennoch Potential für Verwechslungen gibt. Argumentiert wird hier aber auf recht dünnem Eis, wie wir finden. So wird z.B. die Einordnung der Tarife in der Kopfnavigation der Webseite auf www.vodafone.de zu Felde geführt. Die Zuhause-Tarife seien unter der Rubrik „DSL, Internet, TV“ aufgeführt.

Fazit

So vielversprechend die erste Klage war und so viel Hoffnung wie damit verbunden war. Zumindest die in der Pressemitteilung vorgebrachten Gegenschlag-Argumente sind fußen unserer Meinung nach auf noch weit dünnerem Eis, wie im ersten Fall. Allein die Karte zu spielen, dass Verbraucher womöglich weder die 10-30 GB Hinweise erkennen, noch die AGB lesen, noch die Sternchentexte, noch … dürfte kaum als Munition im 2. Gefecht vor dem Oberlandesgericht reichen. Bleibt vielmehr nur die Hoffnung, wie die VBZ selbst richtig feststellt: „Weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, dürfte sie nun auf der Entscheidung der nächsten Instanz liegen.“

 

Wann die nächste Runde vor Gericht startet, ist leider noch nicht bekannt. Aber mit einem Ergebnis sollte man wohl kaum vor 2016 rechnen…

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1 Kommentar: Das meinen die anderen zu dem Gerät...

Hier kämpft die Verbraucherzentrale Sachsen mit stumpfen Waffen … Und die Kosten trägt bekanntlich der …

Die Argumentation ist mehr als fragwürdig. Man bewegt sich nicht nur auf sehr dünnem Eis, nein, man versucht über Wasser zu laufen.