« News Übersicht
22. 11. 2018

Angebot rechtswidrig: Stream ON vor dem AUS?

von:

Redaktion LTE-Anbieter.info

Verletzt das Stream-ON Angebot der Telekom doch die Netzneutralität und ist damit illegal? Ja meint nun auch das Verwaltungsgericht in Köln. Wird der unlimitierte Streamingdienst nun eingestellt?

Stream On

Kurz erklärt: Was ist Stream ON?

Bei Stream ON handelt es sich um eine kostenlose Tarifoption, welche die Deutsche Telekom ab den Mobilfunktarifen MagentaMobil M anbietet. Audio und Videostreams (ab MagentaMobil L) ausgesuchter Partner werden dann nicht auf das monatliche LTE-Datenvolumen angerechnet. Die Nutzung ist also unendlich möglich. Mittlerweile umfasst das Angebot über 200 Partner, davon namhafte wie Youtube und Netflix, so dass man faktisch fast von einer Unlimited Flat reden könnte.

Stream on: Verletzung der Netzneutralität

Bereits zur Einführung des Stream ON Angebots der Deutschen Telekom hatten wir uns ausführlich mit dem Thema beschäftig und gleichsam befürchtet, dass tatsächlich der Grundsatz der Netzneutralität verletzt sein könnte. Viele Experten äußerten sich später ähnlich. Kritisch wurde es für die Bonner aber erst mit dem Einschreiten der Bundesnetzagentur im Oktober vergangenen Jahres. Moniert wurde z.B. die mögliche Minderung der Datenrate beim Video- aber nicht beim Audiostreaming. Ein Ungleichbehandlung, so die Agentur, da der Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Medientypen gelte. Am schwerwiegendsten dürfte jedoch der Verstoß des EU-weiten „Roam like Home“ Prinzips sein. Denn bei Stream ON wird nur im Inland das Datenvolumen bei den teilnehmenden Partnern nicht angerechnet – außerhalb von Deutschland schon, selbst innerhalb der Europäischen Union. Ein Nogo!

 

Die Bundesnetzagentur gab damals eine Frist von 2 Wochen zu reagieren und das Stream On Angebot entsprechend anzupassen, woraufhin der Konzern den Rechtsweg einlegte und klagte bzw. Widerspruch einlegte (Az.: 1 L 253/18). Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern den Beschluss gefasst, einen Antrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur abzulehnen. Begründet wurde dies fast wie erwartet. Sprich: Anbieter von Internetzusatzdiensten müssen sich an den gesamten Datenverkehr gleich behandeln. Dabei sei es gleich, ob sich Kunden freiwillig in eine solche Vertragslage bringen, sprich den AGB zustimmen. Auch die Verletzung des Roaming-Grundsatzes in der EU sei verletzt. Gegen den Beschluss kann die Deutsche Telekom nun noch Beschwerde einlegen. Zuständig ist dann das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Was bedeutet das für Stream On Kunden?

Momentan erstmal noch nichts. Denn aktuell kann die Bundesnetzagentur maximal ein Bußgeld gegen die Telekom anordnen. Das Hauptverfahren steht noch aus, was noch gut 1 Jahr dauern kann. Wir halten es aber für wahrscheinlich, dass dies vom Grundsatz kaum abweichen wird. Der Passus mit der Qualitätsreduzierung ließe sich seitens der Telekom einfach ändern, anders verhält es sich wohl beim Einsatz außerhalb von Deutschland. Entweder müsste die Telekom den Dienst nur auf Deutschland beziehen, müsste dann aber wohl sowohl Telefonie als auch Internet in allen Mobilfunkverträgen national auslegen (unwahrscheinlich). Ähnlich wie DeutschlandSIM, die mit ihren „National“-Tarifen versuchen die Roamingklausel auszuhebeln. Wahrscheinlicher wäre wohl dann, dass die Telekom Stream on wieder einstellt. Ein mögliches Szenario könnte noch eine Preisanpassung sein. Also die Unlimited-Tarife von jetzt rund 80 € stark im Preis zu senken und bereits ab MagentaMobil M zu starten, was aber ebenfalls kaun realistisch erscheint. Denn so wäre kein Dienst benachteiligt.

Und Vodafone?

Vodafone dürfte mit seinen „Pässen“ wohl ein ähnliches Schicksal ereilen, da sich das Angebot extrem gleicht. Hier gib es aber noch keine neuen Entwicklungen.

Wie fanden Sie den Artikel?
[gesamt: 1 Durchschnitt: 4]

Ist Ihr LTE-Tarif auch so günstig?

Highspeed für Ihr Handy oder Tablet schon für unter 9,- € im Monat! Oder hier als schneller DSL-Ersatz für zuhause.



Was meinen Sie zu dem Router?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis:

Vor der Veröffentlichung werden alle Beiträge von uns moderiert. Unzulässing sind Kommentare die nicht direkt zum Thema des Beitrags passen. Ebenso alle, die gegen die Recht oder guten Sitten verstoßen bzw. nur zu Werbezwecken geposted werden.

Sei der erste, der etwas zu diesem Beitrag schreibt!