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09. 10. 2017

Ist Telekom StreamOn ein wettbewerbswidriges Angebot? Nach Auffassung der Bundesnetzagentur, welche die Prüfung des Zero-Rating-Dienstes abgeschlossen hat, ist das nicht der Fall. Dennoch verstoße der Netzbetreiber in ein paar Punkten gegen die Netzneutralität. In puncto EU-Roaming und gleichberechtigter Behandlung bei den Magenta-Tarifen hat die BNetzA die Telekom zu Anpassungen ermahnt.

StreamOn darf es weiterhin geben

Das Bonner Telekommunikationsunternehmen war sicherlich erleichtert, als es seitens der Bundesnetzagentur grünes Licht für den Streaming-Dienst StreamOn gab. Diverse Wettbewerber und Verbraucherschützer kritisierten den Zero-Rating-Service der Telekom. Und auch wir vermuteten bereits zum Start, dass der Dienst Probleme in Punkto Netzneutralität bescheren könnte. Die Bundesnetzagentur begann im Mai damit, StreamOn zu überprüfen, nun liegt das Ergebnis vor, wie die Behörde der Mobilfunkseite teltarif mitteilte. Das Produkt sei im Wesentlichen zulässig, ein paar Verstöße wurden dennoch gesichtet. Die Bundesnetzagentur teilte der Telekom mit, dass sie nun zwei Wochen Zeit habe, um das Angebot entsprechend anzupassen. Ansonsten würde man „die zur Einhaltung der Verpflichtung erforderlichen Maßnahmen anordnen“.

Wo verstößt StreamOn gegen die Netzneutralität?

Der BNetzA geht es vornehmlich darum, dass die Kunden des Netzbetreibers unabhängig vom gebuchten Tarif eine einheitliche Qualität der Inhalte vorfinden. Das ist allerdings bei MagentaMobil L (auch die Business-Variante) aktuell nicht der Fall. Teilnehmer, die diesen Tarif gebucht haben, müssen mit einem Video-Streaming in antiquierter VGA-Auflösung (640 x 480 Pixel) Vorlieb nehmen. Die Behörde gesteht der Telekom zwar zu, dass sie die Übertragungsqualität von Musik- und Video-Streams selbst anpassen darf, jedoch muss diese Einstellung dann für alle Tarife gelten. In puncto EU-Roaming haben Anwender von StreamOn derzeit auch nur wenig Freude. Bislang hat die Telekom nämlich den Dienst im europäischen Ausland beim Zero-Rating ausgeklammert. Wer dort StreamOn nutzt, muss dies über sein inkludiertes LTE-Datenvolumen machen.

Vodafone Pass: Untersuchung erst ab Marktstart

Die Bundesnetzagentur äußerte sich auch zu Vodafones Konkurrenzprodukt namens Pass. Da man solche Dienste erst dann überprüfe, wenn sie den Endkundenmarkt erreichen, gäbe es derzeit noch kein Ergebnis einer Untersuchung. Mit einer Entscheidung vor 2018 ist also wahrscheinlich nicht mehr zu rechnen, da Vodafone Pass erst am 26. Oktober 2017 startet.

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