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25. 02. 2020

Im Januar war bekannt geworden, dass die Netzbetreiber die von der Bundesnetzagentur 2015 gestellten Auflagen bzgl. des Netzausbaus zum Stichtag 1.1.2020 nicht komplett erfüllen konnten. Besonders groß ist die Diskrepanz bei o2 bzw. Telefónica, was nun teure Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Vorgaben verfehlt

Wie das Manager Magazin berichtet, droht Telefónica Deutschland nun eine Strafe in Millionenhöhe. Zwar gibt sich CEO Markus Haas derzeit alle Mühe, das Image von o2 positiv zu beeinflussen und Investitionen ins LTE-Netz in Millionenhöhe anzukündigen. Aber die Vorgaben sind doch sehr deutlich unterschritten worden, was die Bundesnetzagentur nun zum Handeln nötigen könnte.

 

Laut der Vorgaben aus 2015, sollten alle Netzbetreiber eine Mindestnetzabdeckung von 98 Prozent der Haushalte erreichen. Während dies die Konkurrenten Telekom (98,1 Prozent) und Vodafone (98,6 Prozent) teils knapp geschafft haben, hinkt die LTE-Versorgung bei o2 mit 84,3 Prozent doch deutlich hinterher. Auch hinsichtlich anderer Vorgaben wurden die gesteckten Ziele nicht erreicht, z. B. der Ausbau entlang von Bahnstrecken und Autobahnen.

Millionenstrafe droht

Die Folge dürfte nun eine Strafe in Millionenhöhe sein, auch wenn Rechtsvorständin Valentina Daiber in den vergagenen Wochen regelmäßig um Verständnis seitens der Behörde warb. Die Rede ist von einer Strafe in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro. Zumal auch die Politik aufgrund von durch Funklöcher genervter o2-Kunden Druck bekommt.

 

Zwar betont Telefónica auf Anfrage, den Ausbau „nochmals beschleunigt“ zu haben. Zudem halte man Sanktionen „grundsätzlich kontraproduktiv für die Netzversorgung in Deutschland“. Auch auf die besondere Ausgangslage beim Zusammenführen des o2- und des E-Plus-Netzes kommt man zu sprechen. Das alles scheint aber nicht zu fruchten, um eine Strafe durch die Bundesnetzagentur zu verhindern. Eine endgültige Entscheidung ist aber wohl noch nicht gefallen. Laut Angaben des Manager Magazins, wollte sich die Bundesnetzagentur nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

Quelle: Manager Magazin
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