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09. 08. 2019

Bereits im Juli berichteten wir, dass die Deutsche Telekom vor Gericht unterlag und die Auflage erhielt ihr Stream ON Angebot anzupassen. Diesem kommt der Konzern nun nach und bessert an den Kritikpunkten nach. Sehr zum Vorteil der Kunden!

Stream ON

Stream on und die Netzneutralität

Schon als die Stream-ON Option im Jahr 2017 an den Start ging, lag die Vermutung nahe, dass der Dienst gegen die Netzneutralität verstößt. Die Telekom stellt dabei den Datenverbrauch einzelner Partnerunternehmen, wie Youtube, Netflix oder Deezer völlig frei. Enthalten ist Stream ON in mehreren Varianten bei den MagentaMobil Allnetflat-Tarifen ab dem Tarif „S“. Das ist für sich aber nicht das Problem. Vielmehr gab es zwei andere Kritikpunkte des Klägers, der Bundesnetzagentur.

So muss die Telekom Stream ON anpassen

Soviel vorweg, für die Kunden wird der Dienst nun noch besser! Der Hauptkritikpunkt der Bundesnetzagentur richtete sich an die Tatsache, dass Stream ON nur national verfügbar ist, also lediglich in Deutschland. Gemäß der EU-Roaming-Richtlinie also ein Verstoß. Zudem behielt man sich in den AGB vor die Videoqualität zu beschränken, sollte der Mobilfunkmast überlastet sein. Letzteres steht entgegen der Netzneutralität, auch wenn es durchaus Sinn macht. Doch dazu später mehr! Beides wurde nun angepasst, gehört also der Vergangenheit an. Seit dem 5.8. ist das Angebot auch innerhalb der EU-Länder voll verfügbar. Für Kunden bedeutet es, dass z.B. „StreamON Musik&Video“ auch im Frankreichurlaub oder auf Mallorca wie daheim funktioniert. Zumindest bei allen Partnern (mehr Infos hier).

 

Zudem fällt die sogenannte Bandbreitenoptimierung weg, welche zuvor in den AGB verankert war. Dabei behielt sich die Dt. Telekom vor, bei Bedarf die Videoauflösung stark zu reduzieren. Genauer gesagt auf 480p oder 1,7 MBit/s. Gedacht war die Regelung für den Fall, dass ein Mobilfunkmast lokal überlastet ist. Die neue Regelung ist zwar gut für Stream-ON Nutzer aber mitunter schlecht für viele andere.

Keine Nachteile?

In den städtischen Netzen stehen in der Regel genug Kapazitäten zur Verfügung. Doch gerade im ländlichen Raum könnte die neue Handhabe für noch mehr Stau auf der Datenautobahn sorgen. Vielerorts ist bekanntlich noch kein schnelles Internet per Festnetz oder Kabel verfügbar, so dass LTE-Tarife für daheim als schnell Alternative eingesetzt werden. Die Telekom bietet gleich mehrere Lösungen, wie die Hybrid-Tarife, MagentaMobil Speedbox oder MagentaZuhause via Funk. Nun sind die Funkmasten für diese Zielgruppe ohnehin oft überlastet, besonders in den Abendzeiten. Gesellen sich nun noch Stream-ON Nutzer hinzu – sei es Anwohner oder Reisende, wird es noch kritischer, da nun die Videonutzer stets die volle mögliche Datenrate erhalten. Im Endeffekt könnte es dann für alle zu langsam werden…

Kommen jetzt höhere Preise?

Zumindest wird dies von der Deutschen Telekom verneint. In einem Statement im Konzernblog heißt es, das Urteil solle „[…] nicht zu Preiserhöhungen für die StreamOn-Optionen kommen […]“, so Andreas Middel, Corporate Blogger und Pressesprecher.

Änderungen im Überblick

Fassen wir also kurz die Neuerungen für Kunden und Interessenten zusammen:

  • keine Preiserhöhung
  • Stream ON ab sofort EU-weit nutzbar
  • keine (mögliche) Qualitätsreduktion von Videos mehr auf 480p

Zieht Vodafone bald nach?

Auch bei den Vodafone Pässen (also das Pendant) gibt es ähnliche Beschränkungen, wie die Begrenzung auf Deutschland. Das Unternehmen sieht sich derselben Klage wie die Telekom konfrontiert. Daher ist zu erwarten, dass auch hier bald nachgebessert wird.

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